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Yorkshire Hilfe e.V.
Raiffeisenbank Wolfhagen
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Über uns

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Die Yorkshire-Hilfe e.V. wurde ursprünglich aus einer Interessengemeinschaft geboren, die die gemeinsame Liebe zu dieser Rasse zusammengeführt hat.
Als uns immer mehr in Not geratene, heimatlose, geschundene und weggeworfene Hunde auffielen, war es für uns selbstverständlich, diesen armen Wesen in irgendeiner Weise helfen zu wollen.
Somit entstand der Verein Yorkshire-Hilfe e.V., der sich mittlerweile nicht nur um Hunde dieser tollen Rasse kümmert, sondern um alle Zwerghunde und deren Mixe.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, den verlassenen Hunden wieder zu einem würdigen Leben in einem liebevollen Zuhause zu verhelfen.
Dazu gehört im Vorfeld selbstverständlich die tierärztliche Versorgung, die Aufnahme in kompetente Pflegestellen und unter Umständen die Resozialisierung von traumatisierten Tieren.

Sie werden auf unserer Seite Hunde, Infos und Spendenaufrufe aus dem In- und Ausland finden, denn unserer Meinung nach ist Tierschutz grenzenlos.

Bei mehreren Spanienaufenthalten ist uns entsetzt aufgefallen, wie katastrophal und wertlos ein Tierleben sein kann. Wir haben uns mit der Problematik beschäftigt und entschlossen, auch dort Hilfe zu leisten, soweit es in unserer Macht steht.
Wir unterstützen daher in Spanien/Andalusien die Arbeit befreundeter, ebenfalls gemeinnützig anerkannter und förderungswürdiger Tierschutzvereine in Form von Geld- und Sachspenden und verhelfen dem ein oder anderen kleinen Tierheiminsassen zu einer besseren tierärztlichen Versorgung und/oder zu einem guten neuen Zuhause.

Durch Info-Blätter, Flyer und Aufklärungsmaßnahmen versuchen wir den Tierschutzgedanken möglichst weit zu verbreiten.
Ebenfalls leisten wir Unterstützung und Beratung bei der Haustierhaltung, unabhängig der Herkunft eines Hundes. 

Um möglichst kompetent agieren zu können, sind wir im Besitz der Sachkundeprüfung und  des § 11 Tierschutzgesetz.

Gegründet wurde die Yorkshire Hilfe e.V. am 03.12.2009 und ist unter VR 4831 beim Amtsgericht Kassel eingetragen.
Die Gemeinnützigkeit unseres Vereins wurde anerkannt mit Freistellungsbescheid vom Finanzamt Kassel II - Hofgeismar  vom 10.12.2009 vom 12.06.2015 sowie vom 23.11.2021

Spendenbescheinigungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes dürfen ausgestellt werden.



 
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